Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
AufenthV
Collapse all headings
AufenthV
info
Aufenthaltsverordnung
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
Select color
Select color
§ 21 [Befreiung für Inhaber von Grenzgängerkarten]
Inhaber von Grenzgängerkarten sind für die Einreise, den Aufenthalt und für die in der Grenzgängerkarte bezeichnete Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Imported:
20.09.2024