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Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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§ 28 Unterstützungen
Der Präsident kann in besonderen Fällen einem Mitglied des Bundestages einmalige Unterstützungen, einem ausgeschiedenen Mitglied und seinen Hinterbliebenen einmalige Unterstützungen und laufende Unterhaltszuschüsse gewähren.
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20.09.2024