42. BImSchV
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42. BImSchV  

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Diese Verordnung tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 13 zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft.
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