37. BImSchV
37. BImSchV
Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:
- 1.
- die einmal vergebene Registriernummer,
- 2.
- das Datum der Anerkennung und
- 3.
- Angaben zu Beschränkungen nach § 31 Absatz 6.
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