1. BImSchV
Open table of contents

1. BImSchV  

Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Die Befugnis der zuständigen Behörde, auf Grund der §§ 24 und 25 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes andere oder weiter gehende Anordnungen zu treffen, bleibt unberührt.
Imported: