Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
VIVBVEG NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
VIVBVEG NRW
info
Zur Einzelansicht
Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
info
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 26
Die Stimme lautet nur auf ,,Ja" oder ,,Nein".
Import:
21.10.2025