VerfGHG NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen

VerfGHG NRW  

Verfassungsgerichtshofgesetz NRW

(1) Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber unabhängiger Gerichtshof des Landes.
(2) Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Münster.
Import: