Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StPO
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
StPO
info
Zur Einzelansicht
Strafprozessordnung
info
Strafrecht
Strafprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 20 - Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
Die einzelnen Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts sind nicht schon dieser Unzuständigkeit wegen ungültig.
Import:
20.09.2024