Arbeitsbereich
StGB
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
StGB
info
Zur Einzelansicht
Strafgesetzbuch
info
Strafrecht
Strafrecht BT
Nichtvermögensdelikte
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 270 - Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
Der Täuschung im Rechtsverkehr steht die fälschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gleich.
Import:
20.09.2024