Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StFG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
StFG
info
Zur Einzelansicht
Stabilisierungsfondsgesetz
info
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 29 - Sofortige Vollziehbarkeit
Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine aufschiebende Wirkung.
Import:
20.09.2024