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SortSchG 1985
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SortSchG 1985
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Sortenschutzgesetz
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§ 4 Homogenität
Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.
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28.01.2026