Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SGB XII
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
SGB XII
info
Zur Einzelansicht
Sozialhilfe
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 107 - Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie
§ 98 Abs. 2 und § 106 gelten entsprechend, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil untergebracht ist.
Import:
20.09.2024