Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SGB VI
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
SGB VI
info
Zur Einzelansicht
Gesetzliche Rentenversicherung
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 167 - Freiwillig Versicherte
Die Höhe der monatlichen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte entspricht der am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres geltenden Geringfügigkeitsgrenze.
Import:
20.09.2024