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§ 7a Datenschutz
Soweit in diesem Gesetz für die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht etwas Abweichendes geregelt ist, gilt das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244,
ber
. S. 278 und S. 404) in der jeweils geltenden Fassung.
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21.10.2025