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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
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29 - Mitteilung an das Bundeskriminalamt
Der Staatsanwalt, der ein Sammelverfahren führt, bittet alsbald das Bundeskriminalamt, dies in das Bundeskriminalblatt aufzunehmen.
Import:
25.03.2026