Arbeitsbereich
ProdHaftG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
ProdHaftG
info
Zur Einzelansicht
Produkthaftungsgesetz
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht BT
Gesetzliche Schuldverhältnisse
Deliktsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 19 - Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 9. Dezember 2026 außer Kraft.
Import:
29.10.2026
a.F. verfügbar