Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
PatV
Alle Überschriften einklappen
PatV
info
Patentverordnung
info
Zur Einzelansicht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 12 Zeichnungen
Eingereichte Zeichnungen müssen den in der Anlage 2 enthaltenen Standards entsprechen.
Import:
28.01.2026