Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
PAO
Alle Überschriften einklappen
PAO
info
Patentanwaltsordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 72 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands
Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung.
Import:
20.09.2024