OBG NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen

OBG NRW  

Ordnungsbehördengesetz NRW

Die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen der Ordnungsbehörden richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW) in der jeweils gültigen Fassung und den hierzu erlassenen Gebührenordnungen.
Import: