Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
MinStG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
MinStG
info
Zur Einzelansicht
Mindeststeuergesetz
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 92 - Grenzüberschreitende Zurechnung erfasster Steuern
§ 49 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass erfasste ausländische Steuern keinem nach § 1 Steuerpflichtigen zugerechnet werden dürfen, der der nationalen Ergänzungssteuerregelung unterliegt.
Import:
23.02.2024