Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
MDR
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
MDR
info
Zur Einzelansicht
Medizinproukte-VO
info
Spezialisierungen
Medizinrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 116 - Gesonderte delegierte Rechtsakte für die jeweiligen übertragenen Befugnisse
Die Kommission erlässt einen gesonderten delegierten Rechtsakt für jede einzelne ihr gemäß dieser Verordnung übertragene Befugnis.
Import:
28.02.2024