LWG NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen

LWG NRW  

Landeswassergesetz NRW

(1) Oberste Wasserbehörde ist das für Umwelt zuständige Ministerium.
(2) Obere Wasserbehörde ist die Bezirksregierung.
(3) Untere Wasserbehörde ist der Kreis und die kreisfreie Stadt.
Import: