LVOPol NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen

LVOPol NRW  

Laufbahnverordnung der Polizei NRW

Den Stichtag für den Beginn der Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II bestimmt das für Inneres zuständige Ministerium. Zu diesem Zeitpunkt müssen die in § 13 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Import: