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§ 49 - Baumschutzsatzung (zu § 29 Absatz 1 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes )
Die Gemeinden können durch Satzung den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne regeln.
Import:
20.10.2024