LNatSchG NRW Landesnaturschutzgesetz NRW
LNatSchG NRW
Landesnaturschutzgesetz NRW
Bei landesweit naturschutzfachlich bedeutsamen zusammenhängenden Gebieten, die ganz oder teilweise von verschiedenen Landschaftsplänen erfasst werden, kann die oberste Naturschutzbehörde das gesamte Gebiet durch Rechtsverordnung als Naturschutzgebiet ausweisen.
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