Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
LHO NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
LHO NRW
info
Zur Einzelansicht
Landeshaushaltsordnung NRW
info
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 84 - Abschlussbericht
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind in einem Bericht zu erläutern.
Import:
20.10.2024