Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
HGÜ
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
HGÜ
info
Zur Einzelansicht
Haager Gerichtsstandsübereinkommen
info
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 23 - Einheitliche Auslegung
Bei der Auslegung dieses Übereinkommens ist seinem internationalen Charakter und der Notwendigkeit, seine einheitliche Anwendung zu fördern, Rechnung zu tragen.
Import:
25.03.2026