Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
HGB
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
HGB
info
Zur Einzelansicht
Handelsgesetzbuch
info
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Handelsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 343 - [Begriff der Handelsgeschäfte]
(1) Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.
(2) (weggefallen)
Import:
20.09.2024