Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
GWB
Alle Überschriften einklappen
GWB
info
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Wettbewerbsrecht
Kartellrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 115 Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.
Import:
20.09.2024