Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
FamGKG
Alle Überschriften einklappen
FamGKG
info
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 13 Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz
In Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden.
Import:
27.01.2026