Arbeitsbereich
FamFG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
FamFG
info
Zur Einzelansicht
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 485 - Verhältnis zu anderen Gesetzen
Artikel 1 Abs. 2 und die Artikel 2 und 50 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche sind entsprechend anzuwenden.
Import:
20.09.2024