Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
FamFG
Alle Überschriften einklappen
FamFG
info
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 173 Vertretung eines Kindes durch einen Beistand
Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.
Import:
20.09.2024