Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
FamFG
Alle Überschriften einklappen
FamFG
info
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 168d Verfahren zur Festsetzung von Zahlungen
Für das Verfahren zur Festsetzung von Zahlungen an den Vormund ist § 292 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 entsprechend anzuwenden.
Import:
20.09.2024