Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
DesignG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
DesignG
info
Zur Einzelansicht
Designgesetz
info
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Geistiges Eigentum (IP)
Gewerblicher Rechtsschutz
Patent-, Designrecht u.Ä.
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 39 - Vermutung der Rechtsgültigkeit
Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.
Import:
20.09.2024