Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
CPR
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
CPR
info
Zur Einzelansicht
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
info
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Regel 337 - Anordnungen des Gerichts von Amts wegen
Beabsichtigt das Gericht, eine Anordnung von Amts wegen zu erlassen, kann es dies erst nach Anhörung der Parteien tun.
Import:
25.03.2026