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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
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Regel 26 - Gebühr für die Widerklage auf Nichtigerklärung
Der Beklagte hat die Gebühr für die Widerklage auf Nichtigerklärung gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15.2 gilt entsprechend.
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25.03.2026