Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
CPR
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
CPR
info
Zur Einzelansicht
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
info
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Regel 228 - Gebühr für die Berufung
Der Kläger hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15.2 gilt entsprechend.
Import:
25.03.2026