BVerfGG
Inhaltsverzeichnis öffnen

BVerfGG  

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Die Kammer kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde ablehnen oder die Verfassungsbeschwerde im Falle des § 93c zur Entscheidung annehmen. Im übrigen entscheidet der Senat über die Annahme.
Import: