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Bundesverfassungsgerichtsgesetz
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Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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§ 89 - [Entscheidung; Fortgeltung als Bundesrecht]
Das Bundesverfassungsgericht spricht aus, ob das Gesetz ganz oder teilweise in dem gesamten Bundesgebiet oder einem bestimmten Teil des Bundesgebiets als Bundesrecht fortgilt.
Import:
20.09.2024