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Verordnung (EU) Nr. 2019/1111
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Zivilrecht
Zivilprozessrecht
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Art. 26 - Recht des Kindes auf Meinungsäußerung im Rückgabeverfahren
Artikel 21 dieser Verordnung gilt auch für Rückgabeverfahren nach dem Haager Übereinkommen von 1980.
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20.09.2024