Brüssel Ia-VO / EuGVVO
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Brüssel Ia-VO / EuGVVO  

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012

Im Rahmen dieser Verordnung bedarf es hinsichtlich Urkunden, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden, weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit.
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