Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BRAO
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
BRAO
info
Zur Einzelansicht
Bundesrechtsanwaltsordnung
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 175 - Zusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer
(1) Die Rechtsanwaltskammern werden zu einer Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.
(2) Der Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer wird durch ihre Satzung bestimmt.
Import:
20.09.2024