Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BGB
Alle Überschriften einklappen
BGB
info
Bürgerliches Gesetzbuch
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht BT
Gesetzliche Schuldverhältnisse
Deliktsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 842 Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.
Import:
20.09.2024