Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BGB
Alle Überschriften einklappen
BGB
info
Bürgerliches Gesetzbuch
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Personengesellschaftsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 718 Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung
Der Rechnungsabschluss und die Gewinnverteilung haben im Zweifel zum Schluss jedes Kalenderjahrs zu erfolgen.
Import:
29.01.2024
a.F. verfügbar