Arbeitsbereich
BGB
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
BGB
info
Zur Einzelansicht
Bürgerliches Gesetzbuch
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht BT
Vertragliche Schuldverhältnisse
Werkvertrag u.Ä.
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 650h - Schriftform der Kündigung
Die Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form.
Import:
20.09.2024