Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BGB
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
BGB
info
Zur Einzelansicht
Bürgerliches Gesetzbuch
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht AT
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 327g - Rechtsmangel
Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.
Import:
20.09.2024