Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BGB
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
BGB
info
Zur Einzelansicht
Bürgerliches Gesetzbuch
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Erbrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 2272 - Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
Import:
20.09.2024