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§ 248 - Begriff der bebauten Grundstücke
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.
a.F. 2
a.F. 1
Import:
12.12.2025
a.F. verfügbar