Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BayWG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
BayWG
info
Zur Einzelansicht
Bayerisches Wassergesetz
info
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 84 - Vorbelastung (Zu § 4 Abs. 3 AbwAG)
Die Vorbelastung ist für die Zeit nach der Antragstellung (
§ 4 Abs. 3 Satz 1 AbwAG
) zu berücksichtigen.
Import:
02.01.2026