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Bayerisches Waldgesetz
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Art. 47 - Nationalparke und Naturschutzgebiete
1
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf Nationalparke Anwendung, soweit die Nationalparkverordnungen nicht entgegenstehen.
2
Satz 1 gilt entsprechend für Naturschutzgebiete.
Import:
24.11.2025